Leichlingen
Anmeldung Sperrmüll & Elektrogroßgeräte / Altmetall
Sperrmüll und Elektrogroßgeräte / Altmetall müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:
Anmeldung Sperrmüll
Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!
Anmeldung Elektrogroßgeräte / Altmetall
Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte und Metallschrott aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Bitte entsorgen Sie einzelne Elektrokleingeräte entweder im Depotcontainer für Elektrokleingeräte, am örtlichen Wertstoffhof, beim Händler oder den entsprechenden Verkaufsstellen. Zusätzlich werden auch Metallteile wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw. auf Anmeldung abgeholt.
Nicht abgeholt werden:
Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3m³.
Defekte Haushaltsgeräte, die repariert werden können, nimmt das Reparatur-Café Quartierstreff Leichlingen an und stellt sie bedürftigen Personen zur Verfügung. Weitere Informationen zum Reparatur-Café finden Sie hier.
Achtung: Elektrogroßgeräte und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Ihre Anmeldung stornieren
Formulare, Gebühren, Satzungen
Leichlingen Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern (PDF, 717 kB)
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe (PDF, 741 kB) © BAV
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft (PDF, 699 kB) © BAV
- Eigentümerwechsel (PDF, 716 kB)
- Erklärung zur Eigenkompostierung (PDF, 754 kB)
- Namens- und Adressdaten Änderung (PDF, 709 kB) © BAV
- Sepalastschriftmandat (PDF, 699 kB)
Leichlingen Gebühren
Leichlingen Satzung
Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüll-, Bio- und Papierbehälter
Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Leichlingen im Jahr 2025 ebenfalls bequem online einsehen.
Für die Restmüllbehälter gilt ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei einer Abfuhr alle zwei Wochen. Bei einer Abfuhr alle vier Wochen beträgt das Mindestvolumen 6,25 Liter pro Person und Woche. Sie haben die Wahl zwischen einer zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen.
Wenn Sie sich für eine Abfuhr alle zwei Wochen entscheiden, muss die Restmülltonne mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Beispiel: Für eine Familie mit vier Personen sollte mindestens eine 120-Liter-Restmülltonne vorhanden sein.
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.
- Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1
Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.
Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung der Biotonne beantragen.
Jedes privat oder gemischt genutzte Objekt muss mindestens mit einer 80-Liter-Papiertonne ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Größe der Papiertonne frei wählen.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Stadt Leichlingen.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 806 0
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fax.: 02263 805 531
E-Mail: leichlingen@bavmail.de
Bergischer Abfallwirtschaftsverband Braunswerth 1 - 3 51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte.
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 755 1502
Fax: 02174 / 8235
E-Mail: info@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
REVEA GmbH
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
- Probleme bei der Abfuhr
- Leerung der Glascontainer
- Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Leichlingen