Wermelskirchen 

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Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott

Sperrmüll und Elektroschrott müssen getrennt voneinander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll (für Anmeldungen ab dem 9.12.2024)

Abgeholt werden: Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden: Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rollläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.

Anmeldung Elektroschrott (für Anmeldungen ab dem 9.12.2024)

Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder haushaltsübliche Kleinmengen schadstoffhaltiger Haushaltsabfälle und Elektrokleingeräte bis 50 cm Kantenlänge können kostenfrei am Städtischen Betriebshof, Im Belten 4, in Wermelskirchen abgegeben werden.

Nicht abgeholt werden: Altmetall, Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z. B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.

Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als  3 m³.

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Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.


Behälter

Obligatorisch
Restmüllbehälter

Abfuhr wahlweise:


2-wöchentlich


4-wöchentlich

6-wöchentlich
60l  


80l   


120l  


240l  


1.100l  




Behälter

Bei Bedarf
Papierbehälter
Abfuhr 4-wöchentlich:



Behälter

Bei Bedarf
Bioabfallbehälter*
Abfuhr 2-wöchentlich (im Sommer wöchentlich):

120l   120l 
240l   240l
1.100l    

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.


Private Haushalte

Restmüllbehälter

                                                 60l

   60l (6-wöchentl.)

80l

120l

240l

1.100l

2-wöchentliche Abfuhr

4-wöchentliche Abfuhr

Das pro Woche mindestens vorzuhaltende Volumen für Restabfallbehälter beträgt 20 Liter je Person. Bei 2-wöchentlicher Abfuhr sind das 40 Liter für 2 Wochen. So können z. B. 2 Personen eine 80 l Restmülltonne nutzen. Für mehr Personen müssen die entsprechenden weiteren Behältergrößen oder mehrere Behälter vorgehalten werden.

Biomüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr

120l

240l

Papierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr

          120l

240l

1100l

Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Ansprechpartner

Stadt Wermelskirchen

Die bisherige Service-Hotline (02196 710 224) der Stadt Wermelskirchen sowie das zentrale E-Mail-Postfach (abfall@wermelskirchen.de) wurden ab 01.07.2024 eingestellt.

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
  • Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
  • Leerung der Straßenpapierkörbe

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 809 1

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

E-Mail: wermelskirchen@bavmail.de

Postalisch:

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                

Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                               

51766 Engelskirchen


Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. 


Abfuhrtermine und Reklamationen

REVEA GmbH

Sperrmüll und Elektroschrott

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 805 6

E-Mail: info@revea.de

Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 755 150 2

E-Mail: info@revea.de

Abfuhr Verpackungsabfälle

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9

E-Mail: info@revea.de

  •  Abfuhren Gelbe Säcke und 1.100 Liter Großbehälter
  • Gutscheine für Gelbe Säcke
  • Reklamation zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer




Aktuelle Hinweise:

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband hat stellvertretend für die Stadt Wermelskirchen ab dem 1. Juli 2024 Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für die kommunale Abfallentsorgung übernommen. 

Das bestehende Entsorgungssystem und die Abfuhr durch die REVEA GmbH bleiben unverändert. Bei den Abfuhren für Rest-, Bio- und Papierabfälle, den Gelben Säcken sowie den Anmeldungen und Abfuhren von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bleibt alles unverändert. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie dem diesjährigen Abfuhrkalender.

Ausblick auf 2025:

Ab dem Jahr 2025 erstellt und versendet der BAV die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung und ist ab dann auch Empfänger der Gebührenzahlungen. Mit den Gebührenbescheiden für die Abfallentsorgung 2025 erhalten Sie vom BAV die erforderlichen Informationen zum geänderten Zahlungsverkehr.