Lindlar


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Anmeldung Sperrmüll & Elektrogroßgeräte

Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll

Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. sowie Gebrauchsgegenstände wie Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden:

Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.

Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte möglich!

Anmeldung Elektrogroßgeräte

Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen entsorgen. 

Nicht abgeholt werden

Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.

Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3m³.

Defekte Haushaltsgeräte, die repariert werden können, nimmt das Reparatur-Café Lindlar an und stellt sie bedürftigen Personen zur Verfügung. Weitere Informationen zum Reparatur-Café finden Sie hier

Achtung: Über Elektrogroßgeräte keine Anmeldung von Sperrmüll möglich!

Ihre Anmeldung stornieren


Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Private Haushalte

Restmüll-, Bio- und Papierbehälter

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Das Formular für die Anmeldung, Abmeldung oder den Wechsel der Abfallbehälter finden Sie hier. Außerdem können Sie die Abfallgebühren für Lindlar im Jahr 2025 ebenfalls bequem online einsehen.


Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person und Woche vorgesehen. Bei einem Leerungsturnus von vier Wochen ergibt sich daraus ein Volumen von 30 Litern pro Person. Das bedeutet beispielsweise, dass für eine Familie mit vier Personen mindestens eine 120 Liter Restmülltonne bereitgestellt werden muss.  


Bioabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden, vorausgesetzt, dies erfolgt ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, dass von der Kompostierung im Garten keine Belästigungen, wie Gerüche, oder Gefährdungen, zum Beispiel durch Rattenbefall, ausgehen dürfen. Grundsätzlich dürfen Bioabfälle nicht als Restabfälle entsorgt werden. Das gesetzliche Verwertungsgebot gilt uneingeschränkt für alle Küchen-, Nahrungs- und Gartenabfälle.

Wenn Sie im eigenen Garten kompostieren möchten, füllen Sie bitte unsere Erklärung zur Eigenkompostierung aus. Damit können Sie die Befreiung der Biotonne beantragen.


Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei. Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen orientiert sich am bereitgestellten Volumen der Restabfallbehälter je Grundstück.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Zum Antrag zur Bildung einer Behältergemeinschaft gelangen Sie hier.

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden. 

Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Gemeinde Lindlar. 

Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.

Ansprechpartner

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, Reparatur (keine Gelben Tonnen), Änderung der Tonnengröße und -anzahl sowie Abfallgebühren
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 805 806 1

Sprechzeiten: Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
E-Mail: lindlar@bavmail.de

Postalisch: 

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen


Abfuhrtermine und Reklamationen

Neuenhaus GmbH

  • Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall, Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 377 558 8
E-Mail: info@neuenhaus.com

Bergischer Abfallwirtschaftsverband

  • Schadstoffmobil

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 806 1
E-Mail: lindlar@bavmail.de

Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. 


Abfuhr der Verpackungsabfälle

REVEA GmbH

  • Gelbe Tonne

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de

  • Gelbe Tonne: Auslieferung, Abholung, Reparatur und Reklamation
  • Probleme bei der Abfuhr
  • Leerung der Glascontainer