Kürten


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Anmeldung von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünabfällen & Weihnachtsbäumen

Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Die Abfuhr erfolgt innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung. Die Abfuhrtermine werden vom Abfuhrunternehmen (Fa. Neuenhaus) spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin schriftlich mitgeteilt: Per E-Mail bei Anmeldung über den Internetservice oder per Postkarte bei Postkartenanmeldung. 

Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.

Anmeldung Sperrmüll

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.

Maximale Menge

Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden:

Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien, Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Elektrogroßgeräte, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen, Rollläden, Paneele, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, etc.

Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräten/Altmetall möglich!

Anmeldung Elektroschrott/Altmetall

Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt voneinander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare. Hier finden Sie das Anmeldeformular für Sperrmüll.

Anmeldung Grünabfälle

Anmeldung Weihnachtsbaumabfuhr

Weihnachtsbaumabfuhr 2024

Weihnachtsbäume (ohne Schmuck) werden am Samstag, 13.01.2024 ab 8:00 Uhr durch die Jugendfeuerwehr abgeholt.

Die Jugendfeuerwehr freut sich über eine Spende.

Eine Anmeldung ist erforderlich und zwar ausschließlich online über die Internetseite der Feuerwehr Kürten: www.ff-kuerten.de

Die Anmeldung ist ab sofort bis einschließlich 12.01.2024 möglich.

Ihre Anmeldung stornieren


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Kommunale Wertstoffhöfe für Kürten

Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos am kommunalen Wertstoffhof Rheinberg in Bergisch Gladbach und am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar angenommen. Private Haushalte aus Kürten können darüber hinaus auch Sperrmüll bis 3 m³ je Anlieferung gegen ein pauschales Entgelt von 5 € abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie im Abfuhrkalender.

Haushaltsübliche Elektroaltgeräte

Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.

Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen)

müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.

Abfuhr Elektrogroßgeräte

z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).

Elektrokleingeräte

bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.

Einzelne Metallteile

z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.

Strauchwerk-Bündelsammlung

An drei jährlichen Terminen wird ausschließlich gebündeltes Reisig auf schriftliche Anmeldung gebührenfrei abgefahren. Lose Grünabfälle werden nicht entsorgt. Bitte verwenden Sie zum Bündeln des Strauchwerks keinen Draht, sondern eine stabile, verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen die Maße von 0,5 m x 0,5 m x 1,0 m nicht überschreiten und müssen von einer Person zu heben sein. Einzelne Äste dürfen den Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten. Die Menge ist auf 4 m³ begrenzt.

Eine schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Abfuhr beim BAV vorliegen, entweder online oder mittels ausreichend frankierter Postkarte. Die Termine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.

Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.

Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter von 240 Litern inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls vorgehalten werden.

Festsetzung der Einwohnergleichwerte

Neben der Berechnung des gewogenen Restabfalls wird je Einwohnergleichwert eine jährliche Grundgebühr berechnet. Die Anzahl der Einwohnergleichwerte ergibt sich aus den nachstehenden Angaben für die unterschiedlichen Gewerbearten. 

Gewerbe Veranlagung

Einwohnergleichwert

Industrie, Handwerk, Handel, Geldinstitute, Gewerbe, Restaurationsbetriebe, Gaststätten ohne Übernachtungsmöglichkeit, freiberufliche Unternehmungen mit eigenen Geschäfts- bzw. Büroräumen, Arztpraxen, Verwaltungen

je 3 Beschäftigte

1
Beherbergungsbetriebe je 4 Betten (Sollstärke) 1
Alten- / Kinderheime und ähnliche Einrichtungen  je 2 Betten (Sollstärke) 1

Kindergärten

je Gruppe (25 Kinder Sollstärke)

1
Schulen je 10 Personen (Schüler, Lehrer und sonst. Personal) 1

Turnhallen, Jugendheime, Landschulheime, Umkleidegebäude an Sportstätten einschließlich Waschräume

  3

Nicht dauernd bewohnte Grundstücke (insbesondere Wochenendgrundstücke)

  1
Campingplätze je 2 Stellplätze 1

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall*
4-wöchentliche Leerung 4-wöchentliche Leerung  2-wöchentliche Leerung
Behälter
  120 l  
240 l 240 l 240 l
1.100 l 1.100 l  

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden. Bioabfälle werden ebenfalls bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.

 Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

Für die Abfuhr des Restabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück mit mindestens einem Restabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung).

Der BAV stellt Restabfallbehälter in den Größen 240 l und 1.100 l, inkl. Mikrochip, den Grundstückseigentümern zum Kauf bereit. Der Restabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.

Je Einwohner / Einwohnergleichwert wird eine jährliche Grundgebühr berechnet.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 120 l 240 l 1.100 l

Anzahl und Größe der aufzustellenden Wertstoffbehälter (grüne Tonne) für die Sammlung von Papier/Pappe und Kartonagen werden nach der Anzahl der Bewohner eines Hausgrundstückes ermittelt. Bei wohnlich und gemischt genutzten Grundstücken wird je Woche pro Person bzw. Gleichwert von einem Grundvolumen von 10 l für die Wertstoffbehälter ausgegangen. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband stellt für die Hausgrundstücke folgende Wertstoffbehälter zur Verfügung (Mindestausstattung):

  • Bei Nutzung durch 1 - 3 Personen: 120 Liter
  • Bei Nutzung durch 4 - 6 Personen: 240 Liter
  • Bei Nutzung durch 7 - 8 Personen: 240 Liter und 120 Liter
  • Bei Nutzung durch weitere Personen erfolgt die Bereitstellung der grünen Wertstoffbehälter analog der vorgenannten Festsetzungen.

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

Für die Abfuhr des Bioabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück, sofern für dieses nicht eine Erklärung zur Eigenkompostierung vorliegt, mit mindestens einem Bioabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung). Der Bioabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet. Je Biotonne wird zusätzlich eine jährliche Grundgebühr berechnet. Auf Wunsch kann die Biotonne gegen Gebühr mit einem Schloss ausgestattet werden.

Windelsäcke

Windelsäcke für inkontinente Personen (ärztliche Bescheinigung notwendig) und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gegen eine Gebühr von 0,25 € pro Sack im Rathaus der Gemeinde Kürten (Steueramt) erhältlich. Windelsäcke werden jeweils nur in Rollen à 25 Stück ausgegeben. Befüllte Säcke können im Rahmen der Restmüllabfuhr entsorgt werden. Die Säcke werden gewogen und je abgefahrenem Kilogramm mit der zurzeit geltenden Gebühr berechnet.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Ansprechpartner

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
  • Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
  • Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 850 0

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Fax.: 02263 805 548
E-Mail: kuerten@bavmail.de

Postalisch: 

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen

Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. 

Abfuhrtermine und Reklamationen

Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall, Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen

Neuenhaus GmbH

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 377 558 8
Fax: 02207 969262
E-Mail: info@neuenhaus.com

AVEA GmbH & Co. KG

Schadstoffmobil

Telefon: 02266 / 9009-41

Abfuhr der Verpackungsabfälle

REVEA GmbH

  • Gelbe Tonne und Gelbe Säcke

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de

  • Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke
  • Probleme bei der Abfuhr
  • Leerung der Glascontainer
  • Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Rhein-Berg, Overather Straße 120 in Bergisch Gladbach und am Entsorgungszentrum Leppe, Am Berkebach in Lindlar