Leichlingen


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Anmeldung Sperrmüll & Elektroschrott

Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:

Anmeldung Sperrmüll

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.

Maximale Menge

Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.

Nicht abgeholt werden:

Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.

Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräte / Altmetall möglich!

Anmeldung Elektroschrott/Altmetall

Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.

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Sperrmüll, Metallschrott und Elektroaltgeräte werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung).

Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Nach Anmeldung werden die Abfuhrtermine vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA GmbH) spätestens eine Wochen vor dem Abfuhrtermin per Postkarte bzw. per E-Mail mitgeteilt.

Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.

Kommunale Wertstoffhöfe für Leichlingen

Elektroaltgeräte und Metallschrott werden ohne Anmeldung in haushaltsüblicher Menge kostenlos an den beiden kommunalen Wertstoffhöfen, in Leichlingen-Bremsen und in Burscheid-Hilgen angenommen. Private Haushalte aus Leichlingen können darüber hinaus auch Sperrmüll bis 3 m³ sowie Reisig und Blätter bis 1 m³ je Anlieferung kostenlos abgeben. Welche Abfälle sonst noch angenommen werden, die Annahmebedingungen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf dieser Seite, unter der Überschrift Dokumente.

Elektrogroßgeräte

Z.B. Wasch-, Spülmaschinen, Herde, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte bzw. -kombinationen, Bügelautomaten, Wäscheschleudern u.ä. fährt die REVEA GmbH seit 2024 kostenfrei ab.

Selbstanlieferung der Elektrogroßgeräte

Die Elektrogroßgeräte können aber auch zum Wertstoffhof des BAV selbst angeliefert werden. Bei Selbstanlieferung wird keine Gebühr erhoben.

Haushaltsübliche Elektroaltgeräte

Zur Rohstoffgewinnung und zum Schutz der Umwelt müssen Elektroaltgeräte separat entsorgt werden. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild zeigt dies an.Herausnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Glüh-, Halogen- und Energiesparlampen) müssen entfernt und über den Handel, das Schadstoffmobil oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden.

Abfuhr Elektrogroßgeräte

Z. B.: E-Herde, Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Leuchten z. B. Stehlampen, Ölradiatoren, TV, Monitore, Computer, Drucker, Unterhaltungselektronik, sonstige Gegenstände mit elektrischen Elementen, die nicht zerstörungsfrei entnehmbar sind wie z. B. fest eingebaute Beleuchtungen (z. B. Badezimmerschrank) oder Motoren (z. B. verstellbare Sessel oder Schreibtische).

Elektrokleingeräte

Bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über die Container für Elektrokleingeräte, das Schadstoffmobil oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgen.

Einzelne Metallteile,

Z. B. Wannen, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Dachrinnen, Heizkörper mit jeweils max. 1,5 m Länge und 50 kg, werden im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgeholt.

Formulare, Gebühren, Satzungen

Abfallbehälter und -säcke

Gewerbe

Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.

Beispiel:
Für eine Verwaltung mit 10 Mitarbeitern ist mindestens eine 80 Liter Restmülltonne, für einen Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern mindestens eine 120 Liter Restmülltonne erforderlich.

Gewerbe Restmüll
2- oder 4-wöchentliche Leerung
60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken Beschäftigte 8 11 16 32 146
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe Beschäftigte 5 7 10 20 88
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel Beschäftigte 1,5 2 3 6 29
Speisewirtschaften, Imbissstuben Beschäftigte - 1 1,5 2 14
Schulen / Kindergärten Schüler / Kinder 26 35 53 106 500
Beherbergungsbetriebe Betten 10 14 20 40 195
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen Betten / Plätze 3 4 6 12 55

Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden.

Obligatorisch Bei Bedarf
Restmüll Papierabfall Bioabfall *
Leerung wahlweise 2- oder 4-wöchentlich 4-wöchentliche Leerung 2-wöchentliche Leerung
im Sommer wöchentlich
Behälter
60 l   60 l
80 l

80 l

80 l

120 l 120 l 120 l
240 l 240 l 240 l
1.100 l
nur 2-wöchentlich
1.100 l  

* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.

Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.

Private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.

Restmüllbehälter

2-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l 1.100 l
wahlweise 4-wöchentliche Abfuhr 60 l 80 l 120 l 240 l  

Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche bei 2-wöchentlicher Abfuhr und von 6,25 Litern pro Person und Woche bei 4-wöchentlicher Abfuhr vorgegeben. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der zwei- oder vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen. Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr müssen mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein, der vom BAV ausgegeben wird. Als Mindestvolumen muss beispielsweise für 4 Personen mindestens eine 120 l Restmülltonne vorgehalten werden. Hier einige weitere Bespiele:

Mindestgröße der Restmüllbehälter

1-2 Personen 1 x 60 l
3 Personen 1 x 80 l
4 Personen 1 x 120 l
5 Personen 1 x 120 l
6 Personen 2 x 80 l
7 Personen 1 x 60 l
1 x 120 l
8 Personen 1 x 80 l
1 x 120 l
9-10 Personen 1 x 240 l

Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich.

  • Information Rathaus Leichlingen, Am Büscherhof 1

Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Altpapierbehälter

4-wöchentliche Abfuhr 80 l 120 l 240 l 1.100 l

Jedes privat, bzw. gemischt genutzte Objekt, muss mindestens mit einem 80 l Behälter für Altpapier ausgestattet sein. Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer die Behältergröße frei wählen.

Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.

Bioabfallbehälter

2-wöchentliche Abfuhr
April - Oktober wöchentliche Abfuhr
60 l 80 l 120 l 240 l

Für die Biotonne ist ein Mindestvolumen von 12,5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Beispielsweise für 4 Personen muss mindestens eine 120 l Biotonne vorgehalten werden.

Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Ansprechpartner

Verwaltungsangelegenheiten

Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

  • An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
  • Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
  • Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
  • Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 806 0

Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fax.: 02263 805 531
E-Mail: leichlingen@bavmail.de

Postalisch: 

Bergischer Abfallwirtschaftsverband                                                                                                                                Braunswerth 1 - 3                                                                                                                                                              51766 Engelskirchen

Abfallberatung

Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. 

Abfuhrtermine und Reklamationen

REVEA GmbH

Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: info@revea.de

Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil

Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 755 1502
Fax: 02174 / 8235
E-Mail: info@revea.de

Abfuhr der Verpackungsabfälle

REVEA GmbH

Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de

  • Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
  • Probleme bei der Abfuhr
  • Leerung der Glascontainer
  • Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Leichlingen