Über den Bergischen Abfallwirtschaftsverband

Der Bergische Abfallwirtschaftsverband ist ein Zweckverband des Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreises. Die beiden Kreise gründeten den Verband 1976 und sind seitdem seine Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht die Hauptaufgabe des BAV in der Abfallentsorgung innerhalb seines Verbandsgebiets. Gemeinsam mit den beiden Kreisen ist der BAV zudem Träger des Projekts :metabolon.

Frau Monika Lichtinghagen-Wirths ist seit dem 01. Januar 2003 Geschäftsführerin des Verbandes.


Aufgaben des Verbandes

Der BAV erfüllt die gesetzlichen Entsorgungsaufgaben seiner Mitglieder:

  • Abfallverwertung und -beseitigung
  • Stabile und sozialverträgliche Gebührengestaltung durch den effizienten Betrieb der Entsorgungsanlagen
  • Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts auf Basis des Abfallwirtschaftsplans der Bezirksregierung Köln

Außerdem ist er für die Nachsorge der Leppe Deponie und die umfassende Information der Bürger zu den Themen Abfallvermeidung und -verwertung zuständig.

Städte und Gemeinden innerhalb des Verbandsgebiets können ihre Entsorgungspflichten auf den Verband übertragen. Für die folgenden Kommunen übernimmt der BAV diese Aufgaben, einschließlich der kompletten verwaltungsmäßigen Abwicklung:

  • Burscheid
  • Engelskirchen
  • Hückeswagen
  • Kürten
  • Leichlingen
  • Lindlar
  • Radevormwald
  • Reichshof

Verbandsvorsteher und -versammlung

Der Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung sind die Organe des Verbands.

Herr Jochen Hagt, Landrat des Oberbergischen Kreises, ist Verbandsvorsteher des BAV. Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Herr Stephan Santelmann, Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises. Das Amt des Vorstehers und seines Vertreters wird von den Landräten der beiden Kreise ausgeübt.

Die Verbandsversammlung ist das oberste Gremium des Verbands. Sie setzt sich aus Vertretern aller Fraktionen innerhalb des Verbandsgebiets zusammen.

Oberbergischer Kreis:

  • Herr Jürgen Marquardt
  • Herr Axel Osterberg
  • Herr Gerd Werner
  • Herr Reinhold Müller
  • Herr Reinhard Schneider
  • Herr Tobias Schneider
  • Frau Marlies Schirp
  • Frau Christine Brach
  • Herr Markus Lietza

Rheinisch-Bergischer Kreis:

  • Herr Hinrich Schipper
  • Herr Robert Winkels
  • Herr Ulrich Heimann
  • Herr Dr. Erik Werdel
  • Frau Dr. Katharina Bischof
  • Herr Peter Lautz
  • Herr Dr. Markus Auerbach
  • Frau Beate Rickes
  • Frau Annette Glamann-Krüger

Öffentliche Bekanntmachung: 171. Tagesordnung zur Sitzung der Verbandsversammlung

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Verbandes sind die Verbandssatzung, die Abfallentsorgungssatzung und die Gebührensatzung. Eine Übersicht der Zuständigkeiten, Aufgaben und der Gebührenberechnung der kommunalen Abfallentsorgung finden Sie hier.


Geschäftsberichte

Öffentliche Bekanntmachungen