Kürten
Anmeldung von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünabfällen & Weihnachtsbäumen
Sperrmüll, Elektroschrott und Grünabfallanmeldung müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare:
Anmeldung Sperrmüll
Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. sowie Gebrauchsgegenstände wie Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw. Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Achtung: Über Sperrmüll keine Anmeldung von Elektrogroßgeräten/Altmetall und Grünabfall möglich!
Anmeldung Elektroschrott/Altmetall
Abgeholt werden: Elektrogroßgeräte und Metallschrott aus Haushalten. Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereitstellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen entsorgen. Zusätzlich werden auch Metallteile wie z. B.: Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw. auf Anmeldung abgeholt.
Nicht abgeholt werden:
Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, keramische Sanitärteile, Holz-Paneele usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Abfallmenge von mehr als 3m³.
Achtung: Über Elektrogroßgeräte / Altmetall keine Anmeldung von Sperrmüll und Grünabfall möglich!
Anmeldung Grünabfälle
Anmeldung Weihnachtsbaumabfuhr
Weihnachtsbaumabfuhr 2025
Weihnachtsbäume (ohne Schmuck) werden am Samstag, 11.01.2025 ab 8:00 Uhr durch die Jugendfeuerwehr abgeholt.
Die Jugendfeuerwehr freut sich über eine Spende.
Eine Anmeldung ist erforderlich und zwar ausschließlich online über die Internetseite der Feuerwehr Kürten: www.ff-kuerten.de
Die Anmeldung ist ab sofort bis einschließlich 10.01.2025 möglich.
Ihre Anmeldung stornieren
Formulare, Gebühren, Satzungen
Kürten Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern (PDF, 693 kB) © BAV
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe (PDF, 702 kB) © BAV
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft (PDF, 692 kB) © BAV
- Eigentümerwechsel (PDF, 715 kB)
- Erklärung zur Eigenkompostierung (PDF, 753 kB)
- Namens- und Adressdaten Änderung (PDF, 703 kB) © BAV
- Sepalastschriftmandat (PDF, 700 kB)
Kürten Gebühren
Kürten Satzung
Abfallbehälter und -säcke
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen der nachfolgend aufgeführten Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
Für die Abfuhr des Restabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück mit mindestens einem Restabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung).
Der BAV stellt Restabfallbehälter in den Größen 240 l und 1.100 l, inkl. Mikrochip, den Grundstückseigentümern zum Kauf bereit. Der Restabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet.
Je Einwohner / Einwohnergleichwert wird eine jährliche Grundgebühr berechnet.
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 120 l | 240 l | 1.100 l |
Anzahl und Größe der aufzustellenden Wertstoffbehälter (grüne Tonne) für die Sammlung von Papier/Pappe und Kartonagen werden nach der Anzahl der Bewohner eines Hausgrundstückes ermittelt. Bei wohnlich und gemischt genutzten Grundstücken wird je Woche pro Person bzw. Gleichwert von einem Grundvolumen von 10 l für die Wertstoffbehälter ausgegangen. Der Bergische Abfallwirtschaftsverband stellt für die Hausgrundstücke folgende Wertstoffbehälter zur Verfügung (Mindestausstattung):
- Bei Nutzung durch 1 - 3 Personen: 120 Liter
- Bei Nutzung durch 4 - 6 Personen: 240 Liter
- Bei Nutzung durch 7 - 8 Personen: 240 Liter und 120 Liter
- Bei Nutzung durch weitere Personen erfolgt die Bereitstellung der grünen Wertstoffbehälter analog der vorgenannten Festsetzungen.
Die Gebühren können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Bioabfallbehälter
Für die Abfuhr des Bioabfalls aus privaten Haushaltungen ist jedes anschlusspflichtige Grundstück, sofern für dieses nicht eine Erklärung zur Eigenkompostierung vorliegt, mit mindestens einem Bioabfallbehälter von 240 Litern, inklusive Mikrochip für die Verwiegung des Abfalls, auszustatten (Mindestausstattung). Der Bioabfall wird bei der Abfuhr gewogen und nach dem festgestellten Gewicht abgerechnet. Je Biotonne wird zusätzlich eine jährliche Grundgebühr berechnet. Auf Wunsch kann die Biotonne gegen Gebühr mit einem Schloss ausgestattet werden.
Windelsäcke
Windelsäcke für inkontinente Personen (ärztliche Bescheinigung notwendig) und Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gegen eine Gebühr von 0,25 € pro Sack im Rathaus der Gemeinde Kürten (Steueramt) erhältlich. Windelsäcke werden jeweils nur in Rollen à 25 Stück ausgegeben. Befüllte Säcke können im Rahmen der Restmüllabfuhr entsorgt werden. Die Säcke werden gewogen und je abgefahrenem Kilogramm mit der zurzeit geltenden Gebühr berechnet.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Die Berechnungsgrundlagen zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie in der Satzung der Gemeinde Kürten.
Das Gewerbeformular zur Anmeldung Ihrer Behälter finden Sie hier.
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 850 0
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fax.: 02263 805 548
E-Mail: kuerten@bavmail.de
Bergischer Abfallwirtschaftsverband Braunswerth 1 - 3 51766 Engelskirchen
Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte.
Abfuhrtermine und Reklamationen
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall, Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen
Neuenhaus GmbH
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 377 558 8
Fax: 02207 969262
E-Mail: info@neuenhaus.com
AVEA GmbH & Co. KG
Schadstoffmobil
Telefon: 02266 / 9009-41
Abfuhr der Verpackungsabfälle
REVEA GmbH
- Gelbe Tonne und Gelbe Säcke
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke
- Probleme bei der Abfuhr
- Leerung der Glascontainer
- Zusätzliche Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof Rhein-Berg, Overather Straße 120 in Bergisch Gladbach und am Entsorgungszentrum Leppe, Am Berkebach in Lindlar