Strauchwerk-Bündelsammlung

Strauchwerk wird 4 x jährlich auf Anmeldung abgeholt. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten bei einem maximalen Astdurchmesser 15 cm und müssen von einer Person zu heben sein. Die Menge je Abfuhr ist auf 2 m³ begrenzt. Die Anmeldung für die Abfuhr muss 1 Woche vorher bei dem BAV erfolgen; Termine siehe Abfuhrplan.