Abfuhren der kommunalen Abfallbehälter

Graue Restmülltonne

Die Leerung der Restmülltonnen erfolgt in der Regel vierwöchentlich. Für 1.100 Liter Behälter ist auf Antrag auch ein wöchentlicher Leerungsturnus möglich. Hausmüll und Abfälle, die nicht von den Wertstoff-Systemen oder den übrigen Getrenntsammlungen erfasst werden, sind ein Fall für die graue Restmülltonne, z.B.: Verschmutzte Verpackungen, Hygieneartikel, Windeln, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Tapetenreste, nicht kompostierbare Stoffe, Lumpen, Schuhe, Fensterglas, Porzellan, Steingut, ausgediente Gebrauchsgegenstände, etc. Nicht in die Restmülltonnen gehören: verwertbare und kompostierbare Abfälle, Elektrogeräte, schadstoffhaltige Abfälle (siehe Schadstoffmobil).

Grüne Papiertonne

Papierabfälle und Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe werden in der Grünen Papiertonne gesammelt. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen.

Bestimmung des Regelvolumens:

Bei Grundstücken, die von privaten Haushalten zu Wohnzwecken und Grundstücken, die gewerblich / industriell und gleichzeitig von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken (sog. gemischt genutzte Grundstücke) genutzt werden, beträgt das Regelvolumen für die Bestimmung von Anzahl und Größe der grünen Abfallbehälter für Papier / Pappe / Kartonagen 60 Liter pro Person bei vierwöchentlicher Entsorgung.

Bei Grundstücken, die nur gewerblich / industriell genutzt werden, entspricht das Regelvolumen für die Bestimmung von Anzahl und Größe der grünen Abfallbehälter dem doppelten des für die grauen Abfallbehälter bereitgestellten Regelabfallvolumens. Diese Regelung findet auch Anwendung für Grundstücke, die gewerblich / industriell und gleichzeitig zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen in Höhe von 20 Liter je vierwöchentlichem Abfuhrturnus pro Person oder Einwohnergleichwert genutzt werden. Die Nutzung der Papierabfallbehälter des Regelvolumens und des erweiterten Regelvolumens ist für den jeweils kompletten Behälter gebührenfrei.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht: Gebühren Reichshof 2009

Nicht in die Papiertonne gehören: stark verschmutztes Altpapier, Hygienepapier, Fotos, Tapetenreste, (Restmülltonne), Saft- und Milchkartons (Gelbe Tonne).

Kompostierbare Bioabfälle

Das Einfüllen von kompostierbaren Küchen- und Gartenabfällen in die graue Restmülltonne ist nicht zulässig. Deshalb: Kompostieren Sie selbst! Das Verbrennen von Pflanzenabfällen aus Kleingärten ist unzulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Abfuhr der Gelben Tonnen für Leichtverpackungen

In den Gelben Tonnen werden entleerte und saubere (löffelrein) Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen mit dem grünen Punkt gesammelt. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen. Gebühren werden für die Abfuhr der Verpackungsabfälle nicht erhoben.

Ansprechpartner für die Entsorgung der gelben Wertstoffbehälter ist die Bergische Wertstoffsammel GmbH (BWS) Tel.: 0800 444 42 29.

Bei der Bereitstellung zur Abfuhr sollten die gelben Tonnen mit der Schürze zur Straße bereit gestellt werden.

Nicht in die gelben Tonnen gehören Abfälle, bei denen es sich nicht um entleerte und saubere Verpackungen handelt, Restabfälle, schadstoffhaltige Abfälle sowie verwertbare Abfälle aus Pappe und Papier, Glas sowie kompostierbare Abfälle.

Abfallsortierung

Helfen Sie mit, durch Kompostieren und Sortieren der Abfälle die Restmüllmenge zu vermindern.