Für die Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bieten
sich folgende Möglichkeiten:
Sperrmüll und Elektroaltgeräte (diese einzeln nur ab 4 kg Gewicht)
werden auf Anforderung abgefahren. Hierfür muss wie bisher
eine gesonderte Karte ausgefüllt und an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gesandt werden. Dieser leitet die Karten an
die Fa. RELOGA weiter, von dort wird mit gesondertem Schreiben
ein Entsorgungstermin mitgeteilt. Die Abfuhr wird in der Regel innerhalb
von 3 Wochen durchgeführt. In Eilfällen erfolgt eine Abfuhr
innerhalb weniger Tage. Für diese Sonderleistung berechnet die
Fa. RELOGA ein gesondertes Entgelt abhängig vom Aufwand.
Am jeweiligen Abfuhrtermin müssen der Sperrmüll oder die Elektroaltgeräte
spätestens um 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung
nicht verkehrsbehindernd bereitstehen, hierbei sind Elektroaltgeräte
getrennt vom Sperrmüll bereitzustellen. Die Abfuhr ist außer für
die Elektrogroßgeräte kostenlos.
Sperrmüll und Elektroaltgeräte
können auch zum Wertstoffhof
der RELOGA in Leichlingen, Stockberg 27 (neben Bauhof der
Stadt Leichlingen) angeliefert werden. In Witzhelden (Parkplatz
am Sportplatz) wird nur Sperrgut angenommen. Die Annahme ist
kostenlos.
Elektrogroßgeräte
wie z.B. Wasch-, Spülmaschinen, Herde,
Trockner, Kühl- und Gefriergeräte bzw. -kombinationen, Bügelautomaten,
Wäscheschleudern u.ä. fährt die Fa. RELOGA auf
Kartenanforderung
ab. Anforderungskarten liegen der Abfallfibel bei.
(siehe Innenteil) Die Gebühr beträgt zurzeit pro Stück 25,- €. Auch .
diese Geräte müssen bei der Kartenabfuhr
bis spätestens 6.00 Uhr
an der Straße zur Abholung bereitstehen.
Selbstanlieferung
Die Geräte können aber auch zum Wertstoffhof der Fa. RELOGA
selbst angeliefert werden. Bei Selbstanlieferung wird keine Gebühr
erhoben.
Online-Anmeldung
Ab sofort kann die Sperrmüllanmeldung auch online erfolgen:
Sperrmüllanmeldung Leichlingen
Dieses Formular gilt nicht für Elektrogroßgeräte.
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogroßgeräten ist nach Erhalt
eines Gebührenbescheides an den BAV zu entrichten. Die Gebühr
ist auch in Eilfällen zusätzlich zum Entgelt der Firma RELOGA zu
entrichten.
Eine Abfuhr bzw. Anlieferung ist nur bis zu einem Volumen von
3 m³ möglich!