Sperrmüllabfuhr und Entsorgung von Elektroaltgeräten

Für die Entsorgung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bieten sich folgende Möglichkeiten:

Sperrmüll und Elektroaltgeräte (diese einzeln nur ab 4 kg Gewicht)
werden auf Anforderung abgefahren. Hierfür muss wie bisher eine gesonderte Karte ausgefüllt und an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gesandt werden. Dieser leitet die Karten an die Fa. RELOGA weiter, von dort wird mit gesondertem Schreiben ein Entsorgungstermin mitgeteilt. Die Abfuhr wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen durchgeführt. In Eilfällen erfolgt eine Abfuhr innerhalb weniger Tage. Für diese Sonderleistung berechnet die Fa. RELOGA ein gesondertes Entgelt abhängig vom Aufwand. Am jeweiligen Abfuhrtermin müssen der Sperrmüll oder die Elektroaltgeräte spätestens um 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung nicht verkehrsbehindernd bereitstehen, hierbei sind Elektroaltgeräte getrennt vom Sperrmüll bereitzustellen. Die Abfuhr ist außer für die Elektrogroßgeräte kostenlos.

Sperrmüll und Elektroaltgeräte
können auch zum Wertstoffhof der RELOGA in Leichlingen, Stockberg 27 (neben Bauhof der Stadt Leichlingen) angeliefert werden. In Witzhelden (Parkplatz am Sportplatz) wird nur Sperrgut angenommen. Die Annahme ist kostenlos.

Elektrogroßgeräte
wie z.B. Wasch-, Spülmaschinen, Herde, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte bzw. -kombinationen, Bügelautomaten, Wäscheschleudern u.ä. fährt die Fa. RELOGA auf Kartenanforderung ab. Anforderungskarten liegen der Abfallfibel bei. (siehe Innenteil) Die Gebühr beträgt zurzeit pro Stück 25,- €. Auch . diese Geräte müssen bei der Kartenabfuhr bis spätestens 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereitstehen.

Selbstanlieferung
Die Geräte können aber auch zum Wertstoffhof der Fa. RELOGA selbst angeliefert werden. Bei Selbstanlieferung wird keine Gebühr erhoben.

Online-Anmeldung
Ab sofort kann die Sperrmüllanmeldung auch online erfolgen:

Sperrmüllanmeldung Leichlingen

Dieses Formular gilt nicht für Elektrogroßgeräte.

Die Gebühr für die Abholung von Elektrogroßgeräten ist nach Erhalt eines Gebührenbescheides an den BAV zu entrichten. Die Gebühr ist auch in Eilfällen zusätzlich zum Entgelt der Firma RELOGA zu entrichten.

Eine Abfuhr bzw. Anlieferung ist nur bis zu einem Volumen von 3 m³ möglich!