Abfuhren

Abfallbehälter für private Haushalte

Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten. Wird eine Erklärung zur Eigenkompostierung vorgelegt, so kann auf eine Biotonne verzichtet werden.

Behältergemeinschaft

Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Formular Behältergemeinschaft

Behälteranforderungen oder Änderungen können Sie einfach über das gebührenfreie Servicetelefon des BAV 0 800 805 805 4 von Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr oder per Fax.: 02263/805539 oder E-Mail hg@bavmail oder postalisch an den BAV, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen vorgenommen werden.

Folgende Abfallbehälter stehen zur Verfügung:

Graue Restmülltonnen

Die Restmülltonnen sind mit der Deckelaufschrift Restmüll gekennzeichnet. In die Restabfalltonnen gehören nicht verwertbare Restabfälle. Nicht in die Restabfalltonnen gehören verwertbare oder schadstoffhaltige Abfälle und auch keine Elektroaltgeräte.

Abfallsortierung

Abfuhrrhythmus der RestmülltonneAbfuhrrhythmus der Restmülltonne Der Richtwert für das Mindestvolumen der Restmülltonnen liegt bei 5 Liter Behältervolumen pro Person und Woche. Das heißt, bei Leerung der Restmülltonnen alle 4 Wochen, können z.B. bis zu 4 Personen eine 80l Restmülltonne nutzen. Entsprechend können bis zu 6 Personen eine 120 Liter. Hier einige weitere Bespiele: Volumen der Restmüllbehälter pro PersonVolumen der Restmüllbehälter pro Person Altpapiertonne mit grünem Deckel

Die Behälter für sauberes Altpapier sind grau mit einem grünen Deckel und der Deckelaufschrift Altpapier gekennzeichnet. Abfuhrrhythmus der AltpapiertonneAbfuhrrhythmus der Altpapiertonne Papierabfälle und Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe werden in der Altpapiertonne gesammelt. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen. Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Bestimmung des Regelvolumens:

Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht: Gebuehren 2009 Hueckeswagen

Nicht in die Papiertonne gehören: stark verschmutztes Altpapier, Hygienepapier, Fotos, Tapetenreste, (Restmülltonne), Saft- und Milchkartons (Gelbe Tonne).

Biotonne mit braunem Deckel

Die Behälter für kompostierbare Abfälle sind grau mit einem braunen Deckel und der Deckelaufschrift Biotonne gekennzeichnet. Abfuhrrhythmus der BiotonneAbfuhrrhythmus der Biotonne Wer auf die Biotonne verzichten und im eigenen Garten selbst kompostieren kann, muss eine entsprechende Erklärung zur Eigenkompostierung beim BAV einreichen.
Formular Erklärung zur Eigenkompostierung

Biotonne

Verbrennen von Pflanzen
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen aus Kleingärten ist unzulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zuständige Behörde ist der Oberbergische Kreis, die untere Abfallbehörde Tel.: 02261/880.

Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte

Größe und Anzahl der Abfallbehälter müssen für das regelmäßige Abfallaufkommen ausreichend bemessen sein. Jedes gewerblich genutzte Grundstück ist mit mindestens einem Restabfallbehälter auszustatten. Die satzungsgemäß mindestens erforderliche Anzahl und Größe an Restmüllbehältern richtet sich nach der Art des Gewerbes und der Anzahl der Beschäftigten; Teilzeitkräfte werden anteilsmäßig gerechnet. Nachfolgenden ist für die großen Gewerbebereiche angegeben, für welche Anzahl an Vollzeitbeschäftigten welche Restabfallbehälter mindestens vorgehalten werden müssen.

Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit bis zu 12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 80 l Restabfallgefäß erforderlich. Für einen Lebensmittelhandel mit 3 Vollzeitkräften ist ein Restabfallbehälter mit mindestens 120 l Volumen vorzuhalten. 
Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte Abfallbehälter für gewerblich genutzte Objekte Zugelassene Abfallsäcke

Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen eine Gebühr von 6,- € beim Raiffeisenmarkt am Etapler Platz erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.

Grünabfallsäcke sind gegen eine Gebühr von 1,- € beim Raiffeisenmarkt am Etapler Platz erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden im Rahmen der Abfuhr sperriger Grünabfälle abgefahren. Darüber hinaus kann zu jeder Leerung der eigenen Biotonne jeweils ein zugelassener Grünabfallsack zur Abfuhr bereitgestellt werden.

Windelsäcke für Einwegwindeln sind im Bürgerbüro der Stadt Hückeswagen am Etapler Platz gebührenfrei erhältlich. Bezugsberechtigt sind Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie pflegebedürftige Personen. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr kann 120 Liter Restmüllvolumen beantragt werden. Als Nachweis bringen Sie bitte für Neugeborene eine Geburtsbescheinigung und für pflegebedürftige Personen ein Rezept oder eine Bescheinigung bei der Abholung der Säcke mit.

Windelsäcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Stellen Sie die zugebundenen Säcke wenn möglich in die Restmülltonne oder neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereit.

Lose Systemabfuhren

Sperrmüll

Online-Anmeldung für die Abfuhr von Sperrmüll

Für die Abfuhr ist eine Online-Anmeldung oder eine schriftliche Anmeldung beim BAV spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin erforderlich. Anmeldekarten sind an den Abfallkalender angehängt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll rechtzeitig am Abend vor dem Abfuhrtag zur Abholung bereit. Die Abfuhr ist gebührenfrei. Elektrogeräte gehören nicht zum Sperrmüll, sondern werden separat entsorgt.

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug normalerweise mitgenommen werden. Dazu zählen z. B.: Einrichtungsgegenstände: Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.

Teile, die nicht von zwei Personen gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil), sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Nicht abgeholt werden:
Elektrogeräte, Schadstoffe, Säcke und Kartons, Bauabfälle: z.B. Sanitärteile, Fenster, Türen, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile.

Elektrogroßgeräte

Online-Anmeldung zur Abfuhr von Elektrogroßgeräten (einschließlich Kühlgeräte und Ölradiatoren)

Elektrogroßgeräte werden über eine eigene Abfuhr gebührenfrei abgefahren. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin beim BAV vorliegen. Anmeldekarten sind an den Abfallkalender angehängt.

Grünabfallsammlung und Grünabfallsäcke

Online-Anmeldung zur Abfuhr von Grünabfällen

Gebündelte Grünabfälle und Grünabfallsäcke werden an drei Terminen im Jahr (Termine 2009: 3. Mai, 18. Oktober, 22. November) auf schriftliche Anmeldung gebührenfrei abgeholt. Anmeldekarten sind an den Abfallkalender angehängt. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin beim BAV vorliegen. Grünabfallsäcke sind gegen eine Gebühr von 1,- € beim Raiffeisenmarkt am Etapler Platz erhältlich.

Weihnachtsbäume

Online-Anmeldung zur Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Weihnachtsbäume (ohne Schmuck !) werden am 8. Januar abgefahren. Für die im Straßenverzeichnis grün gekennzeichneten Straßen im außerörtlichen Bereich ist eine schriftliche Anmeldung - online oder per Postkarte - erforderlich. Die übrigen Straßen im Innenstadtbereich werden ohne Anmeldung abgefahren.

Abfallsortierung

Annahmestellen

Papierbündelsammlung der Kolpingjugend Hückeswagen

Die Kolpingjugend nimmt jeweils am zweiten Samstag (Ausnahme 03.07. und 04.09.) des Monats sauberes, gebündeltes Altpapier in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Brunsbachtal „Zum Sportzentrum“ unentgeltlich entgegen. Mit der Bündelsammlung unterstützen Sie die Jugendarbeit des Kolpingvereins.

Noch eine Bitte:

Liefern Sie bitte ausschließlich sauberes Altpapier innerhalb der Sammelzeiten an. Leider kommt es immer wieder vor, dass Altpapier außerhalb der Sammelzeiten neben die Container gestellt wird, oder dass andere Abfälle abgestellt werden. Die Kolpingjugend muss die unzulässig abgelagerten Abfälle auf eigene Rechnung entsorgen, wodurch die Einnahme für den guten Zweck geschmälert wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sammelplatz nicht mehr am Etapler Platz!

Durch die Bauarbeiten an der Ortsumgehung muss die Altpapier-Bündelsammlung den bisherigen Standort am Etapler Platz verlassen und bis auf weiteres auf die Verkehrs und Parkflächen an den Sportanlagen im Brunsbachtal „Zum Sportzentrum ausweichen. Im Abfuhrkalender ist noch der Etapler Platz ausgewiesen. Auch ein bereits im Abfuhrkalender ausgewiesener Sammeltermin, der 10.Juli, muss deshalb eine Woche auf den 03. Juli 2010 vorgezogen werden.


Bringhof der Lobbe Entsorgung, An der Schlossfabrik 32, 42499 Hückeswagen

Neue Annahmezeiten: Montags 14.00-18.00 Uhr und Donnerstags 14.00-20.00 Uhr. Grünabfälle, Papier, Pappe, Sperrmüll, Elektrogeräte und gelbe Säcke von privaten Haushalten - ausschließlich aus Hückeswagen - werden gebührenfrei angenommen - Hausmüll ist von der Anlieferung ausgeschlossen! Für Bauschutt, Bauabfälle, Altholz, Folien, Altreifen, gemischte Verpackungen sowie gewerblichen Papier- und Grünabfallanlieferungen berechnet Lobbe eigene Entgelte.