Formulare, Gebühren, Satzungen

Erklärung zur Eigenkompostierung (Word-Datei, 24 kB)

Antrag auf Behältergemeinschaft benachbarter Grundstücke (Word-Datei, 18 kB)

Einzugsermächtigung (Word-Datei, 66 kB)

Abfallgebühren zahlen Sie bitte ausschließlich auf das Konto
des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes:
Kreissparkasse Köln, BLZ: 370 502 99, Konto-Nr.: 0324 00 99 07
Volksbank, BLZ: 384 621 35, Konto-Nr.: 7107 52 00 28

Behältermarken für Restmüll-, Papier- und Biotonnen - Behälter ohne Marke werden nicht geleert -

Alle Restmülltonnen, Papier- und Bioabfalltonnen sind entsprechend ihrer Größe und der Abfallart mit einer Behältermarke gekennzeichnet. Gelbe Säcke und gelbe Tonnen müssen nicht mit Marken ausgestattet werden. Die Abfallbehälter sind bei Auslieferung bereits mit Marken ausgestattet; diese dürfen nicht entfernt werden.

Bitte beachten Sie, dass Abfallbehälter ohne Marke nicht geleert werden. Wenn Marken fehlen oder falsche angebracht sind, dann setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Gebühren
Abfallgebühren Engelskirchen 2012

Gebührensatzung
Abfallgebührensatzung Engelskirchen

Entsorgungssatzung
Abfallentsorgssatzung Engelskirchen

Die Satzungen für Gebühren und Entsorgung sind in ihrer derzeit gültigen Fassung aufgeführt. Ausgehend von der ursprünglichen Satzung sind hier alle Änderungssatzungen eingearbeitet, so dass ein praktikabler Gebrauch ermöglicht wird. Die Präambeln der Satzungen enthalten Hinweise auf die ursprügliche Fassung und alle Änderungssatzungen, die Sie bei Bedarf gerne gebührenfrei anfordern können.