Abfuhren

Graue Restmülltonne

Nicht verwertbare Restabfälle gehören in die grauen Restabfalltonnen. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen.

Nicht in die Restabfalltonnen gehören verwertbare oder schadstoffhaltige Abfälle und auch keine Elektroaltgeräte. Abfallsortierung

Sperrmüll und Elektrogroßgeräte

Sperrige Abfälle und Elektrogroßgeräte werden nicht mehr an unterschiedlichen Terminen abgeholt, sondern können gemeinsam zur Abfuhr bereit gestellt werden. Die Elektrogeräte werden natürlich getrennt entsorgt. Daher bitten wir Sie, die Elektrogeräte wie z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte usw. getrennt neben dem übrigen Sperrmüll bereit zu stellen und diese auch separat anzumelden..

Für die Abfuhr ist eine schriftliche Anmeldung spätestens 1 Woche vor dem Abfuhrtermin, entweder hier online (Sperrmüll, Elekgrogroßgeräte) oder mittels Postkarte erforderlich - die Postkarten können vom Abfallkalender abgetrennt werden.

Zum Sperrgut gehören: Möbel sowie sperrige Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände aus dem privaten Haushalt, die nicht in die Restmülltonne passen. Auch Haushalts-Elektrogroßgeräte können zur Sperrgutabfuhr bereit gestellt werden.
Als Faustregel gilt: Zum Sperrgut gehören Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden, wie z.B.: Möbel, Regale, Betten, Matratzen, Körbe, Teppiche, Wäschespinnen, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer, Haushaltselektrogeräte, usw.

Elektrokleingeräte bitte nur in Verbindung mit Großgeräten zur Abfuhr bereit stellen. Einzelne Elektrokleingeräte bitte über das Schadstoffmobil oder die gebührenfreie Sammelstelle am Entsorgungszentrum Leppe in Lindlar-Remshagen entsorgen.

Nicht abgeholt werden:
Schadstoffe, Säcke, Kartons, kompostierbare Abfälle, jegliche Auto- und Fahrzeugteile, Bauabfälle, Zäune, Gebäudebestandteile wie z.B. Fenster, Türen, Rollläden, Baumaterialien, Sanitärteile, Heizkörper, Holz-Paneelen usw.
Ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen sind einzelne Teile, die mehr als 50 kg wiegen sowie eine Sperrmüllmenge von mehr als 3m³.

Elektrogroßgeräte

Werden zusammen mit dem Sperrmüll abgeholt. Siehe oben.

Restabfallsäcke

Restabfallsäcke für kurzzeitig mehr anfallende Restabfall sind gegen eine Gebühr von 8,00 € im Bürgerbüro des BAV, Braunswerth 1-3 in Engelskirchen erhältlich. Öffnungszeiten montags bis freitags, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Windelsäcke

Für Einwegwindeln werden im Bürgerbüro des BAV Windelsäcke gebührenfrei ausgegeben. Bezugsberechtigt sind Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie pflegebedürftige Personen. Als Nachweis bringen Sie bitte für Neugeborene eine Geburtsbescheinigung und für pflegebedürftige Personen ein Rezept oder eine Bescheinigung bei der Abholung der Säcke mit.

Grüne Papiertonne

Papierabfälle und Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe werden in der Grünen Papiertonne gesammelt. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen. Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.

Bestimmung des Regelvolumens:

Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.

Die jährlichen Gebühren für Papiertonnen über dem Regelvolumen entnehmen Sie der Gebührenübersicht: Abfallgebühren Engelskirchen 2012

Nicht in die Papiertonne gehören: stark verschmutztes Altpapier, Hygienepapier, Fotos, Tapetenreste, (Restmülltonne), Saft- und Milchkartons (Gelbe Tonne).