Abfallgebühren im Jahr 2010

Wichtige Informationen zur Abwicklung der Burscheider Abfallgebührenbescheide 2010!!!

Vorab: Die Abfallgebühren für 2010 bleiben stabil

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Abfallgebühren für das ganze Jahr 2010 stabil und damit gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Die Übertragung der Entsorgungspflichten wird formal nach der Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und den neuen Satzungen, ab dem 01. April 2010 wirksam werden. Die Stadt Burscheid hat den BAV jedoch beauftragt, alle Angelegenheiten der Burscheider Abfallentsorgung schon jetzt abzuwickeln. So wurden auf den städtischen Bescheiden über Grundbesitzabgaben vom 03. Februar 2010 schon keine Gebühren mehr für die Abfallentsorgung im Jahr 2010 ausgewiesen.

Der BAV wird daher für dieses Jahr zwei separate Bescheide versenden, einen im Auftrag der Stadt Burscheid am 03. März für das erste Quartal 2010 und einen weiteren für den Rest des Jahres Anfang April 2010. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in beiden Fällen an den BAV! Aus rechtlichen Gründen ist die Aufteilung in zwei Bescheide nicht zu vermeiden.

1. Gebührenbescheide für Abfallentsorgung Januar–März 2010

Am 03. März 2010 versendet der BAV die Abfallgebührenbescheide im Auftrag der Stadt Burscheid für die Monate Januar – März 2010. Die Bescheide für das erste Quartal 2010 druckt der BAV daher auf dem Briefbogen der Stadt Burscheid.

Zahlung der Abfallgebühren Januar – März 2010 an den BAV

Die Abfallgebühren für das erste Quartal 2010 müssen ausschließlich auf die Konten des BAV gezahlt werden. Diese sind auf den Bescheiden angegeben!

Kreissparkasse Köln, BLZ: 370 502 99, Konto-Nr.: 0324 55 25 93

Einzugsermächtigungen und Daueraufträge

Wird der automatische Einzug der Abfallgebühren ab dem ersten Quartal 2010 gewünscht, so muss die Ermächtigung hierzu dem BAV neu erteilen werden. Bestehende Einzugsermächtigungen an die Stadt Burscheid können hierzu nicht verwendet werden. Den Bescheiden liegt ein entsprechendes Formular (rosa Karte) bei, das mit den Bankdaten und unterschrieben an den BAV gesendet werden muss. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Freiumschlag bei. Auch Daueraufträge müssen bei der Sparkasse oder Bank entsprechend geändert werden. Ein Formular für die Einzugsermächtigung der Abfallgebühren finden Sie auch auf dieser Seite...

2. Gebührenbescheide für Abfallentsorgung April–Dezember 2010

Nach der formalen Übernahme der Entsorgungspflichten ab dem 01. April 2010 erhalten die Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich ab Mitte April einen zweiten Bescheid vom BAV über den restlichen Zeitraum des Jahres 2010.

Zahlung der Abfallgebühren April - Dezember 2010 an den BAV
Die Zahlungen der Abfallgebühren für das Restjahr 2010 erfolgen natürlich ebenfalls an den BAV. Neu erteilte Einzugsermächtigungen wären auch hierfür gültig, diese gelten bis auf Widerruf.

Abfallgebühren Burscheid 2010 (PDF, 10 kB)