Abfallwirtschaftsplan und Abfallwirtschaftskonzept

In Deutschland sind nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) die Länder für die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen zuständig. Sie regeln das Verfahren zur Aufstellung und zur Verbindlicherklärung der Abfallwirtschaftspläne. Der landesweite Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Nordrhein-Westfalen wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben und ersetzt die von den Bezirksregierungen aufgestellten und fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne.

Der Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, ist unter Abfallwirtschaftsplan verfügbar.

Auf dieser Grundlage hat der BAV das Abfallwirtschaftskonzept für das Verbandsgebiet erstellt und wird es weiter fortschreiben.

Die Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes hat das derzeitig gültige Abfallwirtschaftskonzept nach Abschluss der Anhörungen in ihrer 138. Sitzung am 13.06.2008 beschlossen.