Der Abfallwirtschaftsplan (AWP) wird von der Bezirksregierung Köln für den gesamten Regierungebezirk aufgestellt. Die Städte, Kreise und Abfallentsorgungsverbände wirken bei der Erstellung des AWP mit, indem sie die Belange ihrer Region einbringen.
Auf der Basis des AWP erstellt der BAV das Abfallwirtschaftskonzept für sein Verbandsgebiet. Das Konzept ist eine umfassende Darstellung der gesamten kommunalen Abfallwirtschaft mit Darstellung der Stoffströme, Entsorgungsanlagen, Kosten und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Beratung.
Der neue Abfallwirtschaftsplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilplan Allgemeine Grundlagen und Teilplan Siedlungsabfälle - wurde vom Regierungspräsidenten durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 16.12.2004 für verbindlich erklärt und ist mit der Veröffentlichung in der Sonderbeilage des Amtsblattes Nr. 52 für den Regierungsbezirk Köln am 27.12.2004 in Kraft getreten.
Der AWP ist unter
www.bezreg-koeln.nrw.de verfügbar.
Auf der Grundlage des neuen AWP wird das Abfallwirtschaftskonzept für das Verbandsgebiet des BAV fortgeschrieben.
Den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes hat die 137. Verbandsversammlung des BAV am 23.11.2007 zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie stimmte ebenfalls der Weiterleitung zur Stellungnahme an den Oberbergischen Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden sowie an den Abfall- Sammel- und Transportverband Oberberg (ASTO) zu.
Auch der Bezirksregierung Köln wurde Gelegenheit zur Stellungsnahme gegeben. Die im Verbandsgebiet ansässigen Entsorgungsunternehmen wurden gehört. Im Anschluss stimmte die Verbandsversammlung des BAV in ihrer 138. Sitzung am 13.06.2008 dem
Abfallwirtschaftskonzept in der vorliegenden Fassung zu.