Information zur Deponie Lüderich

(26. Februar 2010) Um auch in Zukunft die Entsorgungssicherheit für die im Verbandsgebiet anfallenden mineralischen Abfälle gewährleisten zu können, plant der BAV, die Deponie Lüderich in einem Teilbereich zur Ablagerung von DK I Abfällen zu nutzen.
Die abfallrechtliche Genehmigung zur Ablagerung von DK I Abfällen zur Beseitigung auf der Deponie Leppe endete zum 15.07.2009. Seither werden zwar noch DK I Abfälle in den Kegel auf der Deponie Leppe zur Verwertung eingebaut. Da es sich jedoch um ein Regionale 2010-Projekt handelt, ist diese Einbaumöglichkeit entsprechend endlich.

Die Deponie Lüderich ist derzeit die einzig erkennbar geeignete Alternative zur langfristigen Sicherstellung der Entsorgung von DK I Abfällen.

Sie verfügt über eine große Restkapazität und ist darüber hinaus bereits planfestgestellt.

Darüber hinaus sind nach dem für die Deponie Lüderich geltenden Planfeststellungsbeschluss bereits heute geogen belastete Böden aus den Zinkabbaugebieten in der Region Bergisch Gladbach sowie Bauschutt und Straßenaufbruch für den Wegebau zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie Lüderich wurde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch Planfeststellungsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 26.08.1996 als Deponie für Bodenaushub zugelassen. Die Deponie Lüderich befindet sich auf dem Gelände der Grube Lüderich, einem stillgelegten Erzbergwerk in Overath-Untereschbach. Die planfestgestellte Ablagerungsfläche weist eine Größe von ca. 14 ha bei einem genehmigten Ablagerungsvolumen von ca. 1,9 Mio. m³ auf. Die Ablagerung ist bis zum 31.12.2019 befristet.

Vorgesehen ist, die derzeit als Deponieklasse (DK) 0 zugelassene Deponiefläche in einem Teilbereich - und zwar westlich der derzeitigen Ablagerungsfläche - zur Ablagerung von DK I Abfällen zu nutzen. Die dafür vorgesehenen Flächen weisen eine Größe von ca. 7,1 ha auf. Das Deponierungsvolumen beträgt ca. 0,95 Mio. m³. Die Einrichtung der Deponie-Teilfläche für die Ablagerung von DK I Abfällen wird nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben unter Einhaltung der Deponieverordnung sowie sonstiger einschlägiger Rechtsvorschriften erfolgen.

Die beabsichtigte Änderung wird weder zu einer Erweiterung des Gesamtvolumens der Deponie noch zu einer Erweiterung der pro Tag zugelassenen Aufnahmekapazität führen. Es wird also lediglich in einem Teilbereich die Qualität, also die stoffliche Zusammensetzung, der abzulagernden Abfallart geändert.

Bei den DK I Abfällen handelt es sich um „inerte“, also chemisch inaktive Abfälle. Hierzu gehören z. B. Fliesen, Ziegel, Keramik, Betonabfälle, Rost- und Kesselasche. Bei den Rost- und Kesselaschen handelt es sich um aufbereitete, von Metall befreite Aschen, die nach der Verbrennung übrig bleiben. Diese Rost- und Kesselaschen werden auch als Unterbau im Straßenbau verwendet. Sie werden im erdfeuchten Zustand angeliefert, um eine Staubemission zu vermeiden.

Die im Zuge der Antragstellung durchgeführte Bewertung der Umwelterheblichkeit des Vorhabens hat ergeben, dass durch die geplante Änderung der Deponie Lüderich keine erheblichen oder nachhaltigen Umweltauswirkungen im Vergleich mit der genehmigten Planung gegeben sind.

Die vollständigen Antragsunterlagen liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Overath und beim Umweltamt des Rheinisch-Bergischen Kreises bis zum 12.03.2010 aus.