Vogelgrippe im Entsorgungsgebiet des BAV

Entsorgungspflichtige Körperschaften für Tierkadaver sind die Landkreise. Zuständig sind die jeweiligen Kreisveterinärämter. Im Hinblick auf die Tierkörperbeseitigung gibt es in NRW speziell hierfür zugelassene Anlagen. Die dem BAV-Verbandsgebiet zugehörigen Entsorgungsanlagen der AVEA haben leider nicht die Möglichkeit, eventuell infizierte Tiere oder "kontaminiertes", infektiöses Material anzunehmen und zu entsorgen. Bitte entsorgen Sie deshalb grundsätzlich keine Tierkadaver über den Restmüll oder gar über den Bioabfall.

Aktuelle Hinweise erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Rheinisch-Bergischer Kreis
www.rbk-online.de

Oberbergischer Kreis
www.oberbergischer-kreis.de