Elektrospeicherheizgeräte

Die Entsorgung von alten Elektrospeicherheizgeräten - oft auch als Nachtspeicheröfen bezeichnet - ist für Umwelt und Gesundheit problematisch. Elektrospeicherheizgeräte, die vor 1977 gebaut wurden, können Asbest enthalten; aber auch asbestfreie Öfen können Schadstoffe wie chromhaltige Kernsteine oder PCB-haltige Bauteile enthalten.

Falls Sie einen Nachtspeicherofen in Ihrer Wohnung haben, erfragen Sie beim Hersteller oder in Verbraucherzentralen unter Angaben des Herstellers und Gerätetyps, ob Asbest darin verarbeitet wurde.

Asbest als mineralischer Werkstoff ist nicht giftig oder gesundheitsschädlich. Feiner Asbeststaub kann, wenn er eingeatmet wird, allerdings Krebs erregen und damit ein Gesundheitsrisiko darstellen. Asbestfeinstäube können auch bei Demontage von Nachtspeicheröfen entstehen.

Nachtspeicherofen sollten deshalb von Fachfirmen in speziellen Anlagen zerlegt und entsorgt werden. Die Firmen entfernen die Geräte dazu im Ganzen aus den Wohnräumen. Eine eigenhändige Zerlegung der Geräte ist oftmals mit Gesundheitsgefahren und einer Kontamination der Wohnung verbunden.

Nachtspeicheröfen werden im Entsorgungszentrum Leppe angenommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der BAV-Abfallberatung.