Das Duale System Deutschland (DSD) wurde auf der Grundlage der Verpackungsverordnung, die 1991 in Kraft trat, gegründet. Aufgabe des privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens ist die Organisation der Sammlung und Sortierung von Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt".
Die Entsorgungsdienstleistungen des Dualen Systems werden über das Lizenzzeichen "Der Grüne Punkt" finanziert. Damit sind Handel und Hersteller von der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen individuellen Rücknahmepflicht für gebrauchte Verpackungen freigestellt. Mit der Gründung des DSD trat somit neben die kommunale Abfallentsorgung ein zweites, privatwirtschaftlich organisiertes Verwertungssystem, daher der Name Duales System.
"Der Grüne Punkt" kann von Unternehmen genutzt werden, die mit dem DSD einen Lizenzvertrag über die Nutzung des Zeichens für ihre in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen geschlossen haben. Dem Verbraucher zeigt der Grüne Punkt somit an, dass Sammlung, Sortierung und Verwertung der -Verkaufsverpackungen eines bestimmten Produktes durch Industrie und Handel finanziert wurden. Diese Kosten werden über den Verkaufspreis der Waren an die Verbraucher anteilig weitergegeben.
Der "Grüne Punkt" ist also kein Umweltzeichen, sondern ein Lizenzzeichen.
Der "Grüne Punkt" findet sich auf Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundstoffen (z.B. Getränkekartons), die restentleert in die gelbe Tonnen / den gelben Sack gehören. Ebenso ist er aber auch auf Einwegglas wie Weinflaschen oder Gurken- und Marmeladengläsern zu finden. Das Einwegglas gehört farbsortiert in die Glassammelbehälter. Verkaufsverpackungen aus Papier und Karton wie z. B. Keksschachteln oder Papiertüten mit grünem Punkt gehören in die grüne bzw. blaue Tonne zur Altpapierabfuhr.
Weitere Informationen unter
www.bavweb.de/abfallberatung_abfallsortierung.html