Dosenpfand
Ab 01. Mai 2006 ist der Einzelhandel verpflichtet, sämtliche Getränkeeinwegverpackungen, auch die, die nicht zum Sortiment gehören, zurückzunehmen.
Die Pfandpflicht wird auch auf alkoholhaltige Mischgetränke und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure erweitert.
Die bisherige Regelung bezog sich ausschließlich auf Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Mineralwasser und Bier in Einweggetränkeverpackungen.
Der Einzelhandel muss bis 30. April 2006 d. J. nur Leergut des eigenen Produktprogramms zurücknehmen, ab 01. Mai 2006 müssen bundesweit alle Getränkeverpackungen, die in Deutschland verkauft werden zurückgenommen, und das Pfand erstattet werden.
Lediglich Einzelhändler, bis 200 qm² Ladengröße, können nach der alten Regelung
weiterverfahren.
Geschäfte, die nur Getränke-Einweg-PET-Flaschen anbieten, müssen weiterhin keine Dosen zurücknehmen.