Asbest (griechisch asbestos etwa: unzerstörbar, unvergänglich, unauslöschlich) ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende faserförmige mineralische Silikatmaterialien.
Es wurde in mehr als 3000 Produkten eingesetzt: Dachplatten, Dachverkleidungen, Dachwellplatten, für Rohrverkleidungen und Wandverkleidungen, für Brems- und Kupplungsbeläge, in Schutzanzügen, Isolierungen und Filtern und in Nachtspeicherheizungen ...
Bei Stichproben hat die Verbraucherzentrale einen florierenden Handel mit alten Eternit-Platten oder Blumenkästen, alten Bremsbelägen via Internet festgestellt: Dabei ist das Feilbieten und Ersteigern dieser Produkte grundsätzlich verboten - auch über Kleinanzeigen in Zeitungen.
Was ist das Gefährliche an Asbest?
Asbest ist ein extrem hitzebeständiges, chemisch resistentes Naturprodukt mit einer faserigen Struktur. Trotz der chemischen Resistenz geht vom Asbest eine Gefahr aus, wenn Feinstaub entsteht, der durch die Atmung in die Lungenbläschen gelangt. Diese Fasern werden vom Organismus kaum abgebaut oder ausgeschieden. Vor allem durch ihre Neigung, sich immer weiter aufzuspalten, entfalten sie eine zellschädigende Wirkung. Auch geringe Asbestfeinstaubkonzentration in der Luft können Lungenkrebs fördern.
Tipps zum Umgang mit den Altlasten:
- Bearbeitung: Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet oder mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden - dadurch würden nämlich die schädlichen Asbestfasern freigesetzt. Zudem wird riskiert, dass sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilt und die Gesundheit auch anderer unbeteiligter Menschen gefährdet wird.
- Ausbau/Sanierung: Generell besteht für asbesthaltige Faserzement-Platten kein Sanierungszwang; beispielsweise gilt für Dach- oder Fassadenplatten ein Bestandsschutz. Werden asbesthaltige Bauteile jedoch ausgebaut, heißt es, diese erst einmal zu befeuchten. So können damit eventuell freigesetzte Fasern gebunden werden. Anschließend muss das Material in dichte und reißfeste Kunststofffolie, beispielsweise "Big Bags" (Kunststoffgewebe-Säcke), verpackt werden. Andere asbesthaltige Produkte, wie etwa alte Cushion-Vinyl-Bodenbeläge, die nicht ohne Zerstörung entfernt werden können, dürfen nur von Fachfirmen bearbeitet und entsorgt werden. Solche Sanierungsaufträge dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die nachweislich über die notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Hiernach sollte vor der Auftragsvergabe gefragt werden.
- Wiedereinsatz: Der Wiedereinsatz asbesthaltiger Bauteile wie Wellplatten oder Schindeln aus Altbeständen als Dachdeckung ist unzulässig.
Weitere Informationen unter
http://www.katumwelt.de/icheck/dokumente/asbestrichtlinie-nrw.htm