Hückeswagen
Die Stadt Hückeswagen hat ihre gesetzlichen Pflichten zur Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Altpapier, Bioabfall und schadstoffhaltigen Haushaltsabfällen auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV steht für entsprechende Fragen zur Verfügung und ist Ansprechpartner für An- und Abmeldung von Abfallbehältern, Behälterreparaturen, Abfallgebühren, Zahlungsverkehr, sowie Meldungen von unzulässigen Abfallablagerungen (wilder Müll). Alle Informationen zur kommunalen Entsorgung in der Stadt Hückeswagen können Sie den folgenden Seiten und dem jährlichen Abfuhrkalender entnehmen.
Mit der Abfuhr der kommunalen Abfälle hat der BAV die REVEA GmbH beauftragt.
Für die Entsorgung der Verpackungsabfälle über gelbe Säcke und Wertstofftonnen sowie die Glascontainer ist das privatrechtliche Duale System zuständig. Ansprechpartner ist die Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS).
Ansprechpartner
Verwaltungsangelegenheiten
Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
- An- und Abmeldung sowie Reparatur von Abfallbehältern
- Gebührenbescheide und Gebührenzahlungen
- Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle
- Leerung der Straßenpapierkörbe
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 4
Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax.: 02263 805 531
E-Mail: Kommunen@bavmail.de
Postalisch:
Bergischer Abfallwirtschaftsverband »
Braunswerth 1-3
51766 Engelskirchen
02263 805 0
02263 805 520
mail@bavmail.de
BAV - Abfallberatung
Die Abfallberatung des BAV informiert über Abfallvermeidung und -verwertung, Kompostierung und abfallarme Produkte. Besichtigungen der Entsorgungsanlagen und Unterricht am außerschulischen Lernort :metabolon werden auf Anfrage angeboten.
BAV Abfallberatung »
0800 805 805 0
abfallberatung@bavmail.de
Abfuhrtermine und Reklamationen
REVEA GmbH
Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altmetall
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 0000 321
Fax: 02206 / 6005 - 111
E-Mail: peter.wilken@revea.de
Rest-, Bio-, Papierabfalltonnen und Schadstoffmobil
Gebührenfreies Servicetelefon: 0 800 805 805 6
Fax: 02266 / 9009 - 51
E-Mail: bastian.stricker@revea.de
Abfuhr der Verpackungsabfälle
Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH (BWS)
- Gelbe Tonne und Säcke sowie Glascontainer
Gebührenfreie Rufnummer: 0 800 4444 229
Frau Andrea Theuer-Gronenborn
Fax: 02263/4109
E-Mail: info@bws-engelskirchen.de
- Anforderung zusätzlicher Gutscheine für Gelbe Säcke (Jedem Abfuhrkalender ist ein Gutschein für Gelbe Säcke beigefügt)
- Fragen zu den Glascontainerstandorten
- Die Abfuhr der Gelben Säcke alle vier Wochen
- Zusätzlich Annahme Gelber Säcke am Wertstoffhof, An der Schlossfabrik in Hückeswagen.
Abfallbehälter und -säcke
Gewerbe
Jedes gewerblich genutzte Grundstück muss ausreichend mit Restmüllbehältern an die kommunale Entsorgung angeschlossen sein. Deren Anzahl und Größe richtet sich gemäß der Abfallentsorgungssatzung nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. Schüler, Betten oder Plätze, entsprechend der Art des Gewerbes. Es muss mindestens ein Restmüllbehälter vorgehalten werden.
Beispiel:
Für einen Handwerksbetrieb mit 9-12 Vollzeitmitarbeitern ist mindestens ein 120 l Restabfallgefäß erforderlich.
Gewerbe | Restmüll 4-wöchentliche Leerung |
|||||
80 l | 120 l | 240 l | 360 l | 1.100 l | ||
Verwaltungen, freie Berufe, Versicherungen, Banken | Beschäftigte | 12 | 18 | 36 | 54 | 165 |
Industrie, Handwerk, Groß- & Einzelhandel, sonst. Gewerbe | Beschäftigte | 8 | 12 | 24 | 36 | 110 |
Schankwirtschaft, Eisdielen, Lebensmittelhandel | Beschäftigte | 2 | 3 | 6 | 9 | 28 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | Beschäftigte | 1 | 2 | 3 | 6 | 14 |
Schulen / Kindergärten | Schüler / Kinder | 40 | 60 | 120 | 180 | 550 |
Beherbergungsbetriebe | Betten | 16 | 24 | 48 | 72 | 220 |
Krankenhäuser, Kliniken, u.ä. Einrichtungen | Betten / Plätze | 4 | 6 | 12 | 18 | 55 |
Kommunale Papierabfallbehälter und Biotonnen sind für gewerblich genutzte Grundstücke nicht obligatorisch, diese können bei Bedarf genutzt werden. Papierabfallbehälter sind im Rahmen des Regelvolumens gebührenfrei, welches in etwa dem doppelten des genutzten Restabfallbehältervolumens entspricht.
Obligatorisch | Bei Bedarf | |
Restmüll | Papierabfall | Bioabfall * |
4-wöchentliche Leerung |
4-wöchentliche Leerung |
2-wöchentliche Leerung |
Behältergrößen | ||
80 l | ||
120 l |
120 l |
|
240 l |
240 l |
240 l |
360 l |
360 l |
|
1.100 l |
1.100 l |
|
1.100 l (2-wöchentliche Leerung) |
* Speisereste und insbesondere Erzeugnisse aus Fleisch, Eiern und Milch, die in Restaurants, Gaststätten und Kantinen anfallen, müssen außerhalb der Biotonne separat erfasst und über Fachfirmen entsorgt werden.
Hier finden Sie das Formular Abfallentsorgung für Gewerbe.
Private Haushalte
Jedes privat genutzte Grundstück ist mit ausreichendem Volumen an Restmüll-, Papierabfall- und Bioabfallbehältern auszustatten.
Restmüllbehälter
4-wöchentlich | 80 l | 120 l | 240 l | 360 l | 1.100 l |
2-wöchentlich auf Anfrage | 1.100 l |
Für die Restmüllbehälter ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche vorgegeben. Über den Leerungsturnus von 4 Wochen sind das 20 Liter pro Person, so dass z.B. für 4 Personen mindestens eine 80l Restmülltonne vorgehalten werden muss.
Hier einige weitere Bespiele:
Mindestgrröße der Restmüllbehälter
bis 4 Personen | 1 x 80 l |
bis 6 Personen | 1 x 120 l |
bis 8 Personen | 2 x 80 l |
bis 10 Personen | 1 x 80 l 1 x 120 l |
bis 12 Personen | 1 x 240 l |
Zugelassene Restabfallsäcke für vorübergehend mehr anfallenden Restabfall sind gegen Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich. Die zugebundenen Säcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren.
Die Gebühren für die Restabfallsäcke können Sie der aktuellen Gebührenaufstellung entnehmen.
Windelsäcke für Einwegwindeln sind im Bürgerbüro der Stadt Hückeswagen am Etapler Platz gebührenfrei erhältlich. Bezugsberechtigt sind Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sowie pflegebedürftige Personen. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr kann 120 Liter Restmüllvolumen beantragt werden. Als Nachweis bringen Sie bitte für Neugeborene eine Geburtsbescheinigung und für pflegebedürftige Personen ein Rezept oder eine Bescheinigung bei der Abholung der Säcke mit.
Windelsäcke werden mit der Leerung der grauen Restmüllbehälter abgefahren. Stellen Sie die zugebundenen Säcke wenn möglich in die Restmülltonne oder neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereit.
Altpapierbehälter
4-wöchentliche Abfuhr | 240 l | 360 l | 1100 l |
Papiertonnen innerhalb des Regelvolumens sind gebührenfrei.
Das gebührenfreie Regelvolumen für grüne Papiertonnen entspricht höchstens dem bereitgestellten Volumen der Behälter für Restabfälle je Grundstück. Bei der Nutzung eines einzelnen 80 l oder 120 l Restabfallbehälters wird als Regelvolumen ein grüner Papierbehälter mit 240 l Volumen festgesetzt. Bei nachweislich dauerhaft erhöhtem Altpapieraufkommen kann auf Antrag zusätzlich ein Behältervolumen bis maximal zum Doppelten des Regelvolumens gebührenfrei genutzt werden.
Bioabfallbehälter
2-wöchentliche Abfuhr Mai - Oktober wöchentliche Abfuhr |
120 l | 240 l |
Zu jeder Leerung der eigenen Biotonne jeweils ein zugelassener Grünabfallsack zur Abfuhr bereitgestellt werden. Zugelassene Grünabfallsäcke sind gegen eine Gebühr im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 erhältlich.
Bei nachgewiesener eigener Kompostierung aller Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück kann auf Antrag auf eine Biotonne verzichtet werden.
Behältergemeinschaft
Direkt benachbarte Grundstücke können im Rahmen einer Behältergemeinschaft auf Antrag die Abfallbehälter gemeinsam nutzen.
Formulare, Gebühren, Satzungen
Hückeswagen Formulare
- Anmeldung, Abmeldung oder Wechsel von Abfallbehältern PDF, 93 kB
- Anmeldung Abfallentsorgung für Gewerbe PDF, 187 kB
- Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft PDF, 26 kB
- Eigentümerwechsel PDF, 71 kB
- Erklärung zur Eigenkompostierung PDF, 34 kB
- Namens- und Adressdaten Änderung PDF, 17 kB
- SEPA Einzugsermächtigung PDF, 23 kB
Hückeswagen Gebühren
- Hückeswagen Gebühren 2018 PDF, 62 kB
Hückeswagen Satzung
- Abfallentsorgungssatzung PDF, 263 kB
- Abfallgebührensatzung PDF, 102 kB
Anmeldung Sperrmüll, Elektroschrott & Grünabfälle
Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott werden nach schriftlicher Anmeldung beim BAV gebührenfrei abgefahren (keine telefonische Anmeldung). Die schriftliche Anmeldung erfolgt online oder mit den am Abfuhrkalender beigefügten Postkarten. Die Abfuhr erfolgt für Sperrmüll innerhalb von drei Wochen und für Elektrogroßgeräte sowie Metall innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung. Die Abfuhrtermine werden vom Abfuhrunternehmen (Fa. REVEA) spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin schriftlich mitgeteilt: Per E-Mail bei Anmeldung über den Internetservice oder per Postkarte bei Postkartenanmeldung.
Da zahlreiche illegale Sammler das bereitgestellte Sperrgut plündern, werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Abfälle nicht früher als einen Tag vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden dürfen.
Strauchwerk und Grünabfallsäcke
Bitte verwenden Sie zum Bündeln des Strauchwerks keinen Draht, sondern eine stabile, verrottbare Schnur. Eine schriftliche Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Abfuhr beim BAV vorliegen, entweder online unter www.bavweb.de oder mittels ausreichend frankierter Postkarte. Die Termine entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.
Weihnachtsbäume
Für die Abfuhr der Weihnachtsbäume (ohne Schmuck!) ist eine schriftliche Anmeldung für die im Straßenverzeichnis grün gekennzeichneten Straßen im außerörtlichen Bereich - online oder per Postkarte - erforderlich. Die übrigen Straßen im Innenstadtbereich werden ohne Anmeldung abgefahren. Die Abfuhrtermine können Sie dem aktuellen Abfuhrkalender entnehmen.
Anmeldung Sperrmüll
Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regel mitgenommen werden. Dazu zählen z. B. Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche usw. Gebrauchsgegenstände: Körbe, Kinderwagen, Fahrräder, Koffer usw.
Maximale Menge
Die Abfuhr ist auf ein Volumen von maximal 3 m³ begrenzt, keine Haushaltsauflösungen.
Nicht abgeholt werden:
Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können (mehr als 50 kg je Einzelteil). Kleinteile, die in die Restmülltonne passen, Säcke, Kartons, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Zäune etc. jegliche Auto- und sonstige Fahrzeugteile, Schadstoffe wie z.B. Farben, Chemikalien, Autobatterien Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärteile, Bauholz, Baumaterialien, Teile von Gartenhäusern, Gebäudebestandteile wie Fenster, Türen und Rolläden, Gehwegplatten, Laminat, Parkett, Wand- oder Deckenverkleidungen, Tapeten, Paneelen, etc.
Anmeldung Elektroschrott & Altmetall
Achtung: Elektroschrott und Sperrmüll müssen getrennt von einander zur Abfuhr angemeldet werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldeformulare.
Was wird abgeholt?
Abgeholt werden Elektrogroßgeräte wie z.B.Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellengeräte, Herde, Hifi-Geräte, Lautsprecher, Computer, Monitore, Fernseher, Staubsauger usw. sowie Metallschrott aus Haushalten
wie z. B. Wannen, Heizkörper, Bleche (keine Fahrzeugteile), Rohre, Stangen, Dachrinnen usw.
Anmeldung Grünabfälle
Abgefahren wird nur gebündeltes Strauchwerk. Bitte verwenden Sie zum Bündeln ausschließlich verrottbare Schnur. Die Bündel dürfen eine Länge von 2 Metern und einzelne Äste einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass ein Bündel von einer Person angehoben werden muss. Die Abfuhrmenge ist je Termin auf 2m³ begrenzt.
Zur Grünabfallsammlung in Hückeswagen können auch zugelassen Grünabfallsäcke bereitgestellt werden. Grünabfallsäcke sind gegen eine Gebühr von 1,- € im Leder- und Schreibwarenladen Heinhaus, Bahnhofstraße 4 in Hückeswagen erhältlich.